Infos und Hilfen in Bezug auf Corona Covid-19 Einbußen

erstellt 20.03.2020 und ergänzter Stand: 25.03.2020
Autor: Steffen Senf


Hallo zusammen,

da ja wahrscheinlich alle selbständigen hauptberuflichen und nebenberuflichen DJs von der Corona Virus Pandemie betroffen sind und derzeit keine Verantstaltungen und Einnahmen haben, wollen wir in dem Beitrag zu Hilfen und Erfahrungen austauschen.

Da die Corona Virus Epidemie sehr dynamisch verläuft und auch die Rahmenbedingungen sich täglich ändern, kann der Beitrag nie vollständig sein.

Der Beitrag soll lediglich einige Informationen, Links und Erfahrungen zusammenfassen.

Eure Gesundheit und euer Umfeld:

  • online Test, ob ihr selbst infiziert seid
    https://covapp.charite.de/
  • Auf der Webseite des Robert Koch Institut findet ihr u.a. auch die Fallzahlen nach Bundesland und Landkreis
     https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html?nn=2386228

Die folgenden Infos und Vorschläge betrachte ich als selbständiger hauptberuflicher Einzelunternehmer (ohne Mitarbeiter) !!

Unterstützungen für eure wirtschaftlichen Einbußen findet ihr hier:

Das Wirtschaftsforum Brandenburg ist euer zentraler Ansprechpartner, wenn ihr Ausfälle melden und Hilfen beantragen wollt.

https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen

Geht rechts auf Downloads. Hier gibt es den Fragebogen als Download herunterladen, ausfüllen und an euren regionalen Ansprechpartner senden. - Kontakte stehen auf der Seite

wie diese spezielle finanzielle Hilfe aussehen wird, steht heute noch nicht fest. Das WFBB meldet sich bei jedem der einen Antrag gestellt hat und schlägt ihm Maßnahmen vor.... also abwarten ...

generell könnt ihr auch normale Kredite bei der ILB beantragen, z.B. diesen hier https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-fuer-den-mittelstand/

spezielle Beschreibung

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/

Herr Altmaier vom BMWi hat ja jederzeit betont, dass die Wirtschaft sämtliche Hilfen bekommt.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Herr Altmaier hat hier u.a. geäußert:

"2. Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet."

also habe ich persönlich auch mein Finanzamt angeschrieben, die offenen Forderungen zu Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer zu stunden (also zu verschieben),

evtl. Guthaben aus diesem Steuern direkt an mich auszuzahlen und

Vorauszahlungen für ESt 2020 neu festzulegen, da ja die bisher berücksichtigten Einkünfte und Gewinne in 2020 nicht erreicht werden können.

Ich hoffe, dass das Finanzamt meinen Antrag kurzfristig bearbeitet und ich somit in Nachzahlungen verschieben, Vorauszahlungen geringer sind und Guthaben sofort ausgezahlt werden.

für alle Gewerbetreibenen hat auch die IHK noch zusätzliche Infos https://www.ihk-potsdam.de/
Auch hier könnt ihr evtl. Zahlungsaufforderungen stunden (verschieben).

Ich hoffe, dass ich 1. durch die Maßnahmen durch das Finanzamt kurzfristig meine Liquidität verbessere und alle laufenden Rechnungen auch bezahlen kann.
Als 2. hoffe ich auf die Unterstützungsmaßnahmen des WFBB. Hier soll ja ein spezielle Fond bereitstehen aus dem Geld ausgezahlt wird.
Als 3. kommen evtl. die Kredite der ILB in Frage.

Da jeder von euch natürlich andere Rahmenbedingungen hat, gibt es für jeden sicher auch  andere Lösungen oder Hilfen.

... BLEIBT GESUND ...

Ergänzt am 20.03.2020

Ich habe heute folgende E-Mail vom WFBB erhalten. Demnach kann man ab Mittwoch, 25.03.2020, das Geld abfragen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie nochmals vielen Dank für die Übersendung Ihres Anfragebogens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Wir können Ihnen heute folgende aktuelle Information geben:

In der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) werden derzeit die Vorbereitungen getroffen, dass ab Mittwoch, 25. März 2020, Anträge für die Soforthilfe gestellt werden können. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 100 Beschäftigten. Ein einfaches Antragsformular ist in Vorbereitung. Alle weiteren Programminformationen finden Sie in den nächsten Tagen auf der Corona-Sonderseite der ILB.

Wenn Sie sich beim ILB-Newsletter anmelden, erhalten Sie automatisch aktuelle Informationen der ILB zum Programm. Sie können bei der Newsletter-Bestellung die Vorauswahl speziell auf das Themenfeld Corona eingrenzen.

Auch wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Ihre Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)

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Ergänzt am 22.03.2020

Die Soforthilfe kann ab Mittwoch, 25.03.2020 abgerufen werden. Vorher müsst ihr -wie oben beschrieben- euren Bedarf anmelden.

https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=947793

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu    2  Erwerbstätige  bis zu   5.000,- EUR,
  • bis zu    5  Erwerbstätige   bis zu 10.000,- EUR,
  • bis zu  15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,
  • bis zu  50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen.

Ergänzt am 24.03.2020

Die Soforthilfe kann ab Mittwoch, 25.03.2020 ab 9 Uhr bei der ILB beantragt werden.

https://mwae.brandenburg.de/de/corona-folgen-land-legt-soforthilfeprogramm-f%C3%BCr-kleine-und-mittlere-unternehmen-sowie-freiberufler-auf/bb1.c.662087.de

https://www.ilb.de/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2020/pressemitteilung-2020_1162823.html

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu  5    Erwerbstätige   bis zu 9.000,- EUR,*
  • bis zu  15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,
  • bis zu  50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

*Änderung am 23.3.2020, 19:45 Uhr

Ergänzt am 25.03.2020

ab heute kann man die Soforthilfe bei der ILB beantragen.

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Auch nebenberufliche DJs können die Hilfe beantragen (laut Anleitung)

Kann ich auch als nebenberuflich Selbstständiger einen Antrag stellen?Ja, sofern eine Gewerbeanmeldung bzw. die Finanzamtsbestätigung zur freiberuflichen Tätigkeit vorliegt.

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