GEMA verliert vor Amtsgericht FF/M - Musik im Pizzeria-Warteraum ist keine öffentliche Wiedergabe

05.02.2023 | Christian

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat kürzlich klar gestellt: Musik in einem Verkaufsraum ist nicht automatisch auch öffentliche Wiedergabe. Ein GEMA-Außendienstler hatte mehrfach mitbekommen, dass bei einem Pizza-Lieferdienst im Warteraum ein Fernseher mit angestelltem Ton läuft. Die GEMA verlangte nun für die vermeintliche öffentliche Wiedergabe Schadensersatz wegen widerrechtlicher Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke.

das Urteil

Das Gericht hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 2022 entschieden, dass die Wiedergabe von Musik im öffentlichen Raum nicht automatisch sofort "öffentlich" im Sinne des Urheberrechts ist. Die Pizzeria muss keinen Schadenersatz leisten. Gemäß WBS Legal ist das Urteil rechtskräftig.

Begründung

Die gesamte Begründung kann ich hier nicht wiedergeben, interessant sind meines Erachtens jedoch folgende Punkte.

Eine öffentliche Wiedergabe (i. S. d. Urheberrechts) setzt voraus, ...

  • ... dass viele Leute beschallt werden, wenn auch nicht unbedingt gleichzeitig.
  • ... dass es sich NICHT bloß um einen abgegrenzten Kreis von untereinander persönlich verbundenen Personen handelt.
  • ... dass sich der (Musik-)Nutzer gezielt an das Publikum wendet.
  • ... dass das Publikum außerdem für die Wiedergabe bereit sein muss und nicht bloß zufällig erreicht wird.

Bzgl. des letzten Punktes wurde die Situation der Selbstabholer, die auf ihre Pizza warten, mit den Patienten beim Zahnarzt verglichen. Die Hintergrundmusik erreicht sie zwangsläufig, ganz ohne ihr Wollen und ohne Rücksicht auf ihre Aufnahmebereitschaft.

Im Geschäft anwesende Mitarbeiter und Familienangehörige des Betreibers stellten keine Öffentlichkeit dar.

weiterführende Links / Quellen

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